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einreise - bestimmungen
... interaktive reiseplanung mit peds on tour
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in allen EU-Mitgliedsstaaten:
Hunde müssen nur noch eine gültige Tollwut-Impfung vorweisen, mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, und einen EU-Heimtierausweis mitführen.
Großbritannien, Norwegen, Schweden siehe weiter unten
Reisevorschriften innerhalb der EU für Hunde und Katzen
diplomatische Vertretungen der einzelnen Länder im Nicht-EU-Ausland
EU-Bestimmungen (Original-Text EU-Amtsblatt)
Für die Einreise nach Großbritannien:
• Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
• Das Tier braucht einen EU-Heimtierausweis
• Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung vorweisen (diese muss bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen; die Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der Herstellerangaben und innerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraumes erfolgen)
• Das Tier muss innerhalb von 24 bis 120 Stunden vor der Einreise mit einem Bandwurmmittel behandelt werden; diese Behandlung muss im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden
• Eine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters sowie eine Behandlung gegen Zecken sind nicht mehr erforderlich
• Ausführliche Informationen unter www.defra.gov.uk.
Für die Einreise nach Norwegen:
• Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
• Das Tier braucht einen EU-Heimtierausweis
• Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung vorweisen (diese muss bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen; die Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der Herstellerangaben und innerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraumes erfolgen)
• Das Tier muss frühestens 10 Tage vor der Einreise mit einem Bandwurmmittel behandelt werden; diese Behandlung muss im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden. Innerhalb der ersten 7 Tage muss in Norwegen die Behandlung gegen Bandwürmer wiederholt werden
• Eine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters ist nicht mehr notwendig
• Ausführliche Informationen unter www.norwegen.no
Für die Einreise nach Schweden:
• Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
• Das Tier braucht einen EU-Heimtierausweis
• Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung vorweisen (diese muss bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen; die Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der Herstellerangaben und innerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraumes erfolgen)
• Eine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters sowie eine Behandlung gegen Bandwürmer sind nicht mehr notwendig
• Ausführliche Informationen unter www.sjv.se
Rechtsgrundlagen (Stand 19.12.2014):
- Verordnung (EU) Nr. 576/2013
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013
- Entscheidung 2007/25/EG - konsolidierte Fassung (PDF, 682 KB, nicht barrierefrei)
- Entscheidung 2009/821/EG - konsolidierte Fassung (PDF, 2 MB, nicht barrierefrei)
- Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 - konsolidierte Fassung (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 139/2013 der Kommission vom 7. Januar 2013 (PDF, 937 KB, nicht barrierefrei)
- Verordnung (EU) Nr 206/2010 - konsolidierte Fassung vom 15.11.2013 (PDF, 64 MB, nicht barrierefrei)
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